Exequatur-Anwalt in Marokko: Anerkennung Ihrer ausländischen Urteile

Lassen Sie Ihre ausländischen Gerichtsurteile in Marokko anerkennen, wo immer Sie sich auf der Welt befinden.

Ein Urteil eines ausländischen Gerichts (in Frankreich, Belgien, Spanien oder anderswo) ist in Marokko nicht automatisch vollstreckbar. Damit es in Marokko Rechtswirkung entfaltet, muss es von einem marokkanischen Richter bestätigt werden; dies wird als die Vollstreckung des Urteils bezeichnet. Durchsetzungsverfahren.

Die Anwaltskanzlei Amal Anouide begleitet Sie durch jeden Schritt der Vollstreckung Ihrer ausländischen Gerichtsurteile. Wir garantieren ein zügiges Verfahren, das den bilateralen Justizübereinkommen entspricht und vollständig aus der Ferne abgewickelt werden kann.

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Was ist das Exequatur eines ausländischen Urteils in Marokko?

Das Exequaturverfahren ist ein vor dem Gericht erster Instanz in Marokko eingeleitetes Gerichtsverfahren. Sein Zweck ist nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens, sondern die Überprüfung, ob das ausländische Urteil drei grundlegende Bedingungen erfüllt:

  • Es wurde von einer zuständigen ausländischen Gerichtsbarkeit ausgestellt.
  • Es ist endgültig (es kann nicht mehr angefochten werden).
  • Es verstößt nicht gegen die marokkanische öffentliche Ordnung (insbesondere nicht gegen die zwingenden Bestimmungen der Moudawana).

Sobald das Exequatur erteilt ist, hat Ihr ausländisches Urteil die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil eines marokkanischen Gerichts.

Unsere Fachgebiete im Bereich der Vollstreckungsverfahren

Notre cabinet traite quotidiennement des demandes d'exequatur pour les Marocains Résidant à l'Étranger (MRE) et les ressortissants étrangers ayant des intérêts au Maroc.

Vollstreckung von Scheidungsurteilen (Frankreich, Belgien usw.)

Dies ist die häufigste Anfrage. Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, gelten Sie nach marokkanischem Standesamt weiterhin als verheiratet, bis die Scheidungsurkunde (Exequatur) ausgestellt ist. Wir übernehmen die Anerkennung Ihres ausländischen Scheidungsurteils, um Ihren Personenstandsstatus in Marokko zu aktualisieren und Ihnen so eine rechtsgültige Wiederheirat oder die Regelung einer Erbschaft zu ermöglichen.

Exequatur in Personenstands- und Abstammungsangelegenheiten (Kafala)

Wir intervenieren, um die Anerkennung ausländischer Urteile in Bezug auf Adoption (Kafala), Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht oder die Festsetzung von Kindesunterhaltszahlungen in Marokko zu erreichen.

Durchsetzung von Handelsentscheidungen und Rückgewinnung

Haben Sie in einem ausländischen Gericht ein Urteil gegen ein Unternehmen oder einen Schuldner erwirkt, dessen Vermögen sich aber in Marokko befindet? Wir setzen Ihr Handelsurteil oder Ihren Schiedsspruch durch, um in Marokko Sicherungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Die für einen Exequaturantrag erforderlichen Dokumente

Um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten, muss Ihre Akte vollständig sein. Hier sind die Dokumente, die marokkanische Gerichte im Allgemeinen benötigen:

 

Erforderliches Dokument

Beschreibung

Die beglaubigte Abschrift des Urteils

Auch „Grosse“ genannt, mit der Ausführungsformel.

Die Bescheinigung über den Verzicht auf Rechtsmittel

Oder ein Dokument, das beweist, dass das Urteil rechtskräftig ist.

Der Akt der Benachrichtigung

Der Nachweis, dass die Gegenpartei ordnungsgemäß über das Urteil informiert wurde.

Die beeidigte Übersetzung

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Arabische übersetzt werden.

Ausweisdokumente

Kopien Ihres Personalausweises, Reisepasses und gegebenenfalls Ihrer Heiratsurkunde.

Hinweis: Je nach Herkunftsland des Urteils kann eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich sein. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch diese Formalitäten.

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Fernexequaturverfahren für im Ausland lebende Marokkaner und Ausländer

Sie müssen nicht nach Marokko reisen, um Ihr Exequatur-Verfahren einzuleiten oder durchzuführen.

 

Dank eines Spezialvollmacht Sie müssen das Dokument beim marokkanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland legalisieren lassen. Rechtsanwältin Amal Anouide wird Sie vor Gericht vertreten. Wir übernehmen die Antragstellung, die Schriftsätze, die Nachverfolgung der Anhörungen und senden Ihnen das endgültige Exequatururteil direkt nach Hause.

Konkrete Beispiele für die Intervention beim Exequatur

• Exequatur eines Urteils über französische Scheidung um eine Wiederheirat zu ermöglichen…
• Anerkennung eines in Belgien ergangenen Erbschaftsurteils…
• Vollstreckung einer spanischen Gerichtsentscheidung…
• Anerkennung eines amerikanischen Sorgerechtsurteils…
• Unterstützung bei der Vollstreckung eines Unterhaltsbeschlusses…

Vorbereitung

Vorbereitung der Exequatur-Akte

Um das Exequaturverfahren für ein Urteil ausländisches, werden wir Sie um Folgendes bitten:

Vollständige und beglaubigte Kopie des ausländischen Urteils.
Nachweis der Zustellung des Urteils.
Beglaubigte Vollmacht, falls erforderlich
Bescheinigung über den Verzicht auf Rechtsmittel.
Vous avez besoin d’une Rechtsberatung urgente ou préventive ?

Häufig gestellte Fragen zum Exequatur in Marokko

Das Exequatur ist das Gerichtsverfahren, das es ermöglicht, ein von einem ausländischen Gericht gefälltes Urteil anzuerkennen und ihm im Marokko Vollstreckbarkeit zu verleihen. Ohne dieses Verfahren hat eine ausländische Gerichtsentscheidung (zum Beispiel ein Scheidungsurteil oder eine Handelsentscheidung) auf marokkanischem Gebiet keinen Rechtswert und kann nicht zwangsweise vollzogen werden.

Das Exequaturverfahren gilt für eine breite Palette von Entscheidungen:

  • Zivil- und Handelsurteile (Schuldenbeitreibung, vertragliche Streitigkeiten).
  • Urteile in Personenstandsangelegenheiten (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt).
  • Die Schiedssprüche die im Ausland ergangen sind.
  • Ausländische öffentliche Urkunden, wie bestimmte Eheverträge.

Das Verfahren wird hauptsächlich geregelt durch:

  • Die marokkanische Zivilprozessordnung, insbesondere seine Artikel 430 bis 432, die die allgemeinen Regeln festlegen.
  • Das Familiengesetzbuch (Moudawana), insbesondere Artikel 128 für Urteile über Scheidung und Auflösung der Ehe.
  • Die bilateralen oder multilateralen internationalen Übereinkommen die vom Marokko unterzeichnet wurden (mit Frankreich, Spanien, Belgien usw.), die das Verfahren vereinfachen können.

Der marokkanische Richter überprüft mehrere Punkte, ohne den Sachverhalt erneut zu beurteilen. Die Hauptvoraussetzungen sind:

  • Die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts das die Entscheidung erlassen hat.
  • Die Wahrung der Verteidigungsrechte : die verurteilte Partei muss ordnungsgemäß geladen worden sein und die Möglichkeit gehabt haben, sich zu verteidigen.
  • Die Endgültigkeit des Urteils : Es muss in seinem Ursprungsland vollstreckbar und nicht mehr anfechtbar sein.
  • Die Konformität mit der marokkanischen öffentlichen Ordnung : die Entscheidung darf kein Grundprinzip des marokkanischen Rechts verletzen.

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen (Originalurteil, Zustellungsnachweis, Bescheinigung der Rechtskraft).
  2. Alle Dokumente übersetzen lassen ins Arabische durch einen in Marokko vereidigten Übersetzer.
  3. Einen Antrag stellen durch einen Anwalt beim zuständigen Gericht erster Instanz in Marokko.
  4. Das Gericht prüft die Übereinstimmung des ausländischen Urteils mit den gesetzlichen Voraussetzungen.
  5. Der Richter erlässt eine Exequatur-Anordnung, die dem ausländischen Urteil die Vollstreckbarkeit verleiht.

Die Akte muss zwingend Folgendes enthalten:

  • Eine vollständige und beglaubigte Kopie des ausländischen Urteils.
  • Das Original der Urkunde, die beweist, dass das Urteil der Gegenpartei zugestellt wurde.
  • Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass das Urteil endgültig und vollstreckbar ist (Bescheinigung der Rechtskraft/der Nichtanfechtung).
  • Die beglaubigte Übersetzung all dieser Dokumente ins Arabische.

Die Fristen variieren erheblich. Ein einfaches Verfahren kann weniger als einen Monat dauern, aber bei einem komplexen Fall oder im Falle eines Rechtsmittels kann es über ein Jahr dauern. Bei Scheidungsurteilen beträgt die ungefähre Dauer oft etwa 45 Tage, wenn die Akte vollständig und unkompliziert ist.

Ja, die Vertretung durch einen bei einer marokkanischen Anwaltskammer registrierten Rechtsanwalt ist zwingend erforderlich, um einen Vollstreckungsantrag beim Gericht erster Instanz einzureichen.

Nein, der Exequaturrichter überprüft das Urteil nicht in der Sache. Seine Rolle beschränkt sich auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Er kann jedoch eine teilweises Exequatur. Er kann beispielsweise die Auflösung der Ehe (die Scheidung) anerkennen, aber die Vollstreckung eines Teils des Urteils verweigern, der der marokkanischen öffentlichen Ordnung widersprechen würde, wie eine Bestimmung über Unterhaltszahlungen, die nicht mit dem marokkanischen Recht übereinstimmt.

Sobald das Exequatur-Urteil vorliegt, hat die ausländische Entscheidung die gleiche Rechtskraft wie ein marokkanisches Urteil. Sie kann in Marokko offiziell vollstreckt werden. Beispielsweise kann ein Scheidungsurteil in die marokkanischen Personenstandsregister (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden) eingetragen werden, wodurch die Änderung des ehelichen Status der ehemaligen Ehegatten formalisiert wird.

Ja. Eine Scheidung ohne Richter (durch eine vom Anwalt unterzeichnete und beim Notar eingereichte Urkunde) ist in Marokko anerkannt, erfordert aber dennoch ein spezielles Exequaturverfahren, das im marokkanischen Zivilregister eingetragen werden muss.