Das Exequatur ausländischer Urteile in Marokko – Fernanerkennung und -vollstreckung mit Me A. Anouide

Lassen Sie Ihre ausländischen Gerichtsurteile in Marokko anerkennen, wo immer Sie sich auf der Welt befinden.

Exequatur aus der Ferne

Das Exequatur ausländischer Urteile in Marokko – Machen Sie Ihre Rechte aus dem Ausland geltend

Sind Sie ein/e im Ausland lebende/r Marokkaner/in (MRE) oder ein ausländischer Staatsangehöriger und besitzen Sie ein Urteil (Scheidung, Erbschaft, Handel usw.), das Sie in Marokko vollstrecken müssen? Die Kanzlei von Rechtsanwalt A. Anouide, Rechtsanwältin bei der Anwaltskammer von Safi, bietet Ihnen umfassendes Fachwissen für das Exequaturverfahren ausländischer Urteile in Marokko. 

Wir verwalten Ihre Akte aus der Ferne, um Ihren Gerichtsentscheidungen im gesamten marokkanischen Hoheitsgebiet Vollstreckbarkeit zu verleihen. Dank moderner Kommunikationsmittel (E-Mail, WhatsApp, Videokonferenzen) führen wir das gesamte Exequaturverfahren für Sie durch und ersparen Ihnen kostspielige und komplizierte Reisen.

Exequatur ausländischer Urteile 2
Firmensitz

N°9 quartier sidi ouassel
Safi - Marokko

Nationale Präsenz

Für wen ist dieser Exequatur-Service gedacht?

Dieser Service ist unerlässlich für alle MRE und ausländische Staatsangehörige, die eine ausländische Gerichtsentscheidung in Marokko vollstrecken lassen müssen, insbesondere für Einwohner der folgenden Länder:

⚖️ Unsere Tätigkeitsbereiche

Tätigkeitsbereiche für das Exequatur ausländischer Urteile

Exequatur im Familienrecht

Wir führen das Verfahren durch für:

• Scheidungsurteile
• Entscheidungen über Unterhalt
• Sorgerechtsurteile für Kinder
• Erbteilungen
• Ausländische Heiratsurkunden

Exequatur im Arbeitsrecht

Wir gewährleisten die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Arbeitsgerichtsentscheidungen für:

• Die Zahlung von Entschädigungen für missbräuchliche Kündigung
• Die Auszahlung von Lohnrückständen
• Die Entschädigung nach einem Arbeitsunfall
• Die Umsetzung vertraglicher Klauseln, die von einem Richter angeordnet wurden

Exequatur im Strafrecht (Zivilrechtliche Bestimmungen)

Wir intervenieren, um die zivilrechtlichen Bestimmungen eines ausländischen Strafurteils vollstrecken zu lassen, insbesondere:

• Die Zuerkennung von Schadenersatz an das Opfer
• Die Rückgabe von Gütern oder Geldern
• Die zugunsten der Zivilpartei ergangenen Geldstrafen

Exequatur im Immobilienrecht

Wir gewährleisten die Vollstreckung ausländischer Urteile betreffend:

• Die Anerkennung von Eigentumsrechten
• Die Aufteilung von Immobilien nach einer Scheidung oder einer Erbschaft
• Die Bestätigung von Immobilientransaktionen, die von einem ausländischen Gericht angeordnet wurden
• Die Räumung, angeordnet durch eine ausländische Gerichtsentscheidung

Exequatur im Wirtschaftsrecht

Unsere Dienstleistungen für Unternehmen und Fachleute:

• Vollstreckung von Handelsurteilen
• Anerkennung von Schiedssprüchen
• Eintreibung internationaler Forderungen
• Internationale Handelsstreitigkeiten

Fernverwaltung für MRE

Wir bieten Ihnen eine umfassende Begleitung:

• Exequatur-Verfahren für Scheidung oder Erbschaft aus dem Ausland.
• Anerkennung von Urteilen zur Verwaltung Ihres Vermögens in Maroc.
• Vertretung ohne erforderliche Anreise.
• Übersetzung und Legalisierung der erforderlichen Dokumente.

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Warum uns wählen?

Warum sollten Sie Me A. Anouide als Ihre Rechtsanwältin für ein Exequaturverfahren in Marokko wählen?

Wir wissen, dass Sie die Wahl haben. Vielen Dank, dass Sie uns gewählt haben.

Kompetenz & Erfahrung

Über 13 Jahre Praxiserfahrung in Marokko

Reaktionsfähigkeit

Schnelle Beantwortung Ihrer Anfragen, auch aus der Ferne

Zuhören & Vertraulichkeit

Jede Akte wird mit Sorgfalt und Diskretion bearbeitet.

Ergebnisse

Ein strategischer, menschlicher und lösungsorientierter Ansatz

Konkrete Beispiele für die Intervention beim Exequatur

• Exequatur eines Urteils über französische Scheidung um eine Wiederheirat zu ermöglichen…
• Anerkennung eines in Belgien ergangenen Erbschaftsurteils…
• Vollstreckung einer spanischen Gerichtsentscheidung…
• Anerkennung eines amerikanischen Sorgerechtsurteils…
• Unterstützung bei der Vollstreckung eines Unterhaltsbeschlusses…

Prépareration

Vorbereitung der Exequatur-Akte

Um das Exequaturverfahren für ein Urteil ausländisches, werden wir Sie um Folgendes bitten:

Vollständige und beglaubigte Kopie des ausländischen Urteils.
Nachweis der Zustellung des Urteils.
Procuration légalisée si nécessaire
Certificat de non-recours.

Benötigen Sie eine dringende oder präventive Rechtsberatung?

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf:
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Exequatur

Das Exequatur ist das Gerichtsverfahren, das es ermöglicht, ein von einem ausländischen Gericht gefälltes Urteil anzuerkennen und ihm im Marokko Vollstreckbarkeit zu verleihen. Ohne dieses Verfahren hat eine ausländische Gerichtsentscheidung (zum Beispiel ein Scheidungsurteil oder eine Handelsentscheidung) auf marokkanischem Gebiet keinen Rechtswert und kann nicht zwangsweise vollzogen werden.

Das Exequaturverfahren gilt für eine breite Palette von Entscheidungen:

  • Zivil- und Handelsurteile (Schuldenbeitreibung, vertragliche Streitigkeiten).
  • Urteile in Personenstandsangelegenheiten (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt).
  • Die Schiedssprüche die im Ausland ergangen sind.
  • Ausländische öffentliche Urkunden, wie bestimmte Eheverträge.

Das Verfahren wird hauptsächlich geregelt durch:

  • Die marokkanische Zivilprozessordnung, insbesondere seine Artikel 430 bis 432, die die allgemeinen Regeln festlegen.
  • Das Familiengesetzbuch (Moudawana), insbesondere Artikel 128 für Urteile über Scheidung und Auflösung der Ehe.
  • Die bilateralen oder multilateralen internationalen Übereinkommen die vom Marokko unterzeichnet wurden (mit Frankreich, Spanien, Belgien usw.), die das Verfahren vereinfachen können.

Der marokkanische Richter überprüft mehrere Punkte, ohne den Sachverhalt erneut zu beurteilen. Die Hauptvoraussetzungen sind:

  • Die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts das die Entscheidung erlassen hat.
  • Die Wahrung der Verteidigungsrechte : die verurteilte Partei muss ordnungsgemäß geladen worden sein und die Möglichkeit gehabt haben, sich zu verteidigen.
  • Die Endgültigkeit des Urteils : Es muss in seinem Ursprungsland vollstreckbar und nicht mehr anfechtbar sein.
  • Die Konformität mit der marokkanischen öffentlichen Ordnung : die Entscheidung darf kein Grundprinzip des marokkanischen Rechts verletzen.

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen (Originalurteil, Zustellungsnachweis, Bescheinigung der Rechtskraft).
  2. Alle Dokumente übersetzen lassen ins Arabische durch einen in Marokko vereidigten Übersetzer.
  3. Einen Antrag stellen durch einen Anwalt beim zuständigen Gericht erster Instanz in Marokko.
  4. Das Gericht prüft die Übereinstimmung des ausländischen Urteils mit den gesetzlichen Voraussetzungen.
  5. Der Richter erlässt eine Exequatur-Anordnung, die dem ausländischen Urteil die Vollstreckbarkeit verleiht.

Die Akte muss zwingend Folgendes enthalten:

  • Eine vollständige und beglaubigte Kopie des ausländischen Urteils.
  • Das Original der Urkunde, die beweist, dass das Urteil der Gegenpartei zugestellt wurde.
  • Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass das Urteil endgültig und vollstreckbar ist (Bescheinigung der Rechtskraft/der Nichtanfechtung).
  • Die beglaubigte Übersetzung all dieser Dokumente ins Arabische.

Die Fristen variieren erheblich. Ein einfaches Verfahren kann weniger als einen Monat dauern, aber bei einem komplexen Fall oder im Falle eines Rechtsmittels kann es über ein Jahr dauern. Bei Scheidungsurteilen beträgt die ungefähre Dauer oft etwa 45 Tage, wenn die Akte vollständig und unkompliziert ist.

Ja, die Beauftragung eines bei einer marokkanischen Anwaltskammer zugelassenen Anwalts ist obligatorisch, um den Exequaturantrag beim Gericht einzureichen.

Nein, der Exequaturrichter überprüft das Urteil nicht in der Sache. Seine Rolle beschränkt sich auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Er kann jedoch eine teilweises Exequatur. Er kann beispielsweise die Auflösung der Ehe (die Scheidung) anerkennen, aber die Vollstreckung eines Teils des Urteils verweigern, der der marokkanischen öffentlichen Ordnung widersprechen würde, wie eine Bestimmung über Unterhaltszahlungen, die nicht mit dem marokkanischen Recht übereinstimmt.

Sobald das Exequatur-Urteil vorliegt, hat die ausländische Entscheidung die gleiche Rechtskraft wie ein marokkanisches Urteil. Sie kann in Marokko offiziell vollstreckt werden. Beispielsweise kann ein Scheidungsurteil in die marokkanischen Personenstandsregister (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden) eingetragen werden, wodurch die Änderung des ehelichen Status der ehemaligen Ehegatten formalisiert wird.