Sind Sie ein/e im Ausland lebende/r Marokkaner/in (MRE) oder ein ausländischer Staatsangehöriger und besitzen Sie ein Urteil (Scheidung, Erbschaft, Handel usw.), das Sie in Marokko vollstrecken müssen? Die Kanzlei von Rechtsanwalt A. Anouide, Rechtsanwältin bei der Anwaltskammer von Safi, bietet Ihnen umfassendes Fachwissen für das Exequaturverfahren ausländischer Urteile in Marokko.
Wir verwalten Ihre Akte aus der Ferne, um Ihren Gerichtsentscheidungen im gesamten marokkanischen Hoheitsgebiet Vollstreckbarkeit zu verleihen. Dank moderner Kommunikationsmittel (E-Mail, WhatsApp, Videokonferenzen) führen wir das gesamte Exequaturverfahren für Sie durch und ersparen Ihnen kostspielige und komplizierte Reisen.
N°9 quartier sidi ouassel Safi - Marokko
Dieser Service ist unerlässlich für alle MRE und ausländische Staatsangehörige, die eine ausländische Gerichtsentscheidung in Marokko vollstrecken lassen müssen, insbesondere für Einwohner der folgenden Länder:
Wir führen das Verfahren durch für:
• Scheidungsurteile
• Entscheidungen über Unterhalt
• Sorgerechtsurteile für Kinder
• Erbteilungen
• Ausländische Heiratsurkunden
Wir gewährleisten die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Arbeitsgerichtsentscheidungen für:
• Die Zahlung von Entschädigungen für missbräuchliche Kündigung
• Die Auszahlung von Lohnrückständen
• Die Entschädigung nach einem Arbeitsunfall
• Die Umsetzung vertraglicher Klauseln, die von einem Richter angeordnet wurden
Wir intervenieren, um die zivilrechtlichen Bestimmungen eines ausländischen Strafurteils vollstrecken zu lassen, insbesondere:
• Die Zuerkennung von Schadenersatz an das Opfer
• Die Rückgabe von Gütern oder Geldern
• Die zugunsten der Zivilpartei ergangenen Geldstrafen
Wir gewährleisten die Vollstreckung ausländischer Urteile betreffend:
• Die Anerkennung von Eigentumsrechten
• Die Aufteilung von Immobilien nach einer Scheidung oder einer Erbschaft
• Die Bestätigung von Immobilientransaktionen, die von einem ausländischen Gericht angeordnet wurden
• Die Räumung, angeordnet durch eine ausländische Gerichtsentscheidung
Unsere Dienstleistungen für Unternehmen und Fachleute:
• Vollstreckung von Handelsurteilen
• Anerkennung von Schiedssprüchen
• Eintreibung internationaler Forderungen
• Internationale Handelsstreitigkeiten
Wir bieten Ihnen eine umfassende Begleitung:
• Exequatur-Verfahren für Scheidung oder Erbschaft aus dem Ausland.
• Anerkennung von Urteilen zur Verwaltung Ihres Vermögens in Maroc.
• Vertretung ohne erforderliche Anreise.
• Übersetzung und Legalisierung der erforderlichen Dokumente.
Wir wissen, dass Sie die Wahl haben. Vielen Dank, dass Sie uns gewählt haben.
Über 13 Jahre Praxiserfahrung in Marokko
Schnelle Beantwortung Ihrer Anfragen, auch aus der Ferne
Jede Akte wird mit Sorgfalt und Diskretion bearbeitet.
Ein strategischer, menschlicher und lösungsorientierter Ansatz
• Exequatur eines Urteils über französische Scheidung um eine Wiederheirat zu ermöglichen…
• Anerkennung eines in Belgien ergangenen Erbschaftsurteils…
• Vollstreckung einer spanischen Gerichtsentscheidung…
• Anerkennung eines amerikanischen Sorgerechtsurteils…
• Unterstützung bei der Vollstreckung eines Unterhaltsbeschlusses…
Um das Exequaturverfahren für ein Urteil ausländisches, werden wir Sie um Folgendes bitten:
Das Exequatur ist das Gerichtsverfahren, das es ermöglicht, ein von einem ausländischen Gericht gefälltes Urteil anzuerkennen und ihm im Marokko Vollstreckbarkeit zu verleihen. Ohne dieses Verfahren hat eine ausländische Gerichtsentscheidung (zum Beispiel ein Scheidungsurteil oder eine Handelsentscheidung) auf marokkanischem Gebiet keinen Rechtswert und kann nicht zwangsweise vollzogen werden.
Das Exequaturverfahren gilt für eine breite Palette von Entscheidungen:
Das Verfahren wird hauptsächlich geregelt durch:
Der marokkanische Richter überprüft mehrere Punkte, ohne den Sachverhalt erneut zu beurteilen. Die Hauptvoraussetzungen sind:
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:
Die Akte muss zwingend Folgendes enthalten:
Die Fristen variieren erheblich. Ein einfaches Verfahren kann weniger als einen Monat dauern, aber bei einem komplexen Fall oder im Falle eines Rechtsmittels kann es über ein Jahr dauern. Bei Scheidungsurteilen beträgt die ungefähre Dauer oft etwa 45 Tage, wenn die Akte vollständig und unkompliziert ist.
Ja, die Beauftragung eines bei einer marokkanischen Anwaltskammer zugelassenen Anwalts ist obligatorisch, um den Exequaturantrag beim Gericht einzureichen.
Nein, der Exequaturrichter überprüft das Urteil nicht in der Sache. Seine Rolle beschränkt sich auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Er kann jedoch eine teilweises Exequatur. Er kann beispielsweise die Auflösung der Ehe (die Scheidung) anerkennen, aber die Vollstreckung eines Teils des Urteils verweigern, der der marokkanischen öffentlichen Ordnung widersprechen würde, wie eine Bestimmung über Unterhaltszahlungen, die nicht mit dem marokkanischen Recht übereinstimmt.
Sobald das Exequatur-Urteil vorliegt, hat die ausländische Entscheidung die gleiche Rechtskraft wie ein marokkanisches Urteil. Sie kann in Marokko offiziell vollstreckt werden. Beispielsweise kann ein Scheidungsurteil in die marokkanischen Personenstandsregister (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden) eingetragen werden, wodurch die Änderung des ehelichen Status der ehemaligen Ehegatten formalisiert wird.
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