
Die neue Zivilprozessordnung Nr. 58.25 wurde offiziell veröffentlicht am Amtliches Bulletin Marokkanisches Gesetz Nr. 7485 vom 23. Februar 2026, nach seiner Verkündung durch den Sharifian Dahir Nr. 1.26.07. Dieser Text tritt offiziell sechs (6) Monate nach seiner Veröffentlichung, also am 23. August 2026, in Kraft. Es enthält wesentliche Änderungen, die das Verfahren zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Marokko vereinfachen sollen.
Diese Reformen betreffen insbesondere Scheidungs- und Ehescheidungsverfahren für im Ausland lebende Marokkaner. Sie zielen außerdem darauf ab, die Bearbeitung von Berufungen zu beschleunigen, insbesondere durch die Begrenzung der Berufungsfrist auf nur einen Monat.
Das Rechtsleitfaden stellt die wichtigsten Bestimmungen dar Artikel 451 bis 456 des neuen marokkanischen Zivilprozessgesetzes. Es hebt die erforderlichen Voraussetzungen, die beizufügenden Unterlagen sowie die vom Gesetzgeber für bestimmte Fälle vorgesehenen Sonderregelungen hervor. Familie und Scheidung im Ausland ausgesprochen.
in Übereinstimmung mit demArtikel 451 Nach der neuen Zivilprozessordnung kann keine gerichtliche Entscheidung eines ausländischen Gerichts im Königreich Marokko vollstreckt werden, ohne dass zuvor eine Vollstreckungsformel vom Obersten Gerichtshof erteilt wurde. Marokkanische Justiz.
L'Artikel 453 In diesem Zusammenhang werden strenge Bedingungen festgelegt, die eine echte Kontrollgarantie vor der Erteilung des Exequatur darstellen:
L'Artikel 453 (Absatz 2) Darin ist ausdrücklich festgelegt, dass dem Vollstreckungsantrag mehrere offizielle Dokumente beigefügt werden müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird.
Folgende Teile sind herzustellen:
Die neue Zivilprozessordnung Nr. 58.25 führt eine bedeutende Änderung im Bereich der Ehescheidung ein, um die Rechte von im Ausland lebenden Marokkanern zu schützen. Gemäß derArtikel 454Gegen die in diesen Fällen angeordnete Vollstreckung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. einschließlich der Staatsanwaltschaft, in seinem Abschnitt über die Beendigung der Ehebeziehung. Das Ministerium Öffentlich Ein Rechtsmittel kann nur dann eingelegt werden, wenn die Anordnung gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Diese Regel stellt eine radikale Neuerung dar. Nach dem alten Gesetzbuch (Artikel 430) war das Verfahren kollegial und unterlag den üblichen Rechtsbehelfsverfahren.
In der Praxis bedeutet dies, dass, sobald der Ehemann oder die Ehefrau in Marokko den Exequaturbeschluss für die im Ausland ausgesprochene Scheidung erhält, die Entscheidung über die Scheidung in Marokko vollstreckt wird. Auflösung der Ehe wird sofort endgültig und vollstreckbar. Die andere Partei kann weder gegen die administrative Transkription noch gegen den Abschluss einer neuen Vereinbarung Einspruch erheben. mariage au Maroc.
Das neue Gesetz präzisiert das Verfahren für Vollstreckungsanträge, um die Geschwindigkeit und Effizienz der Justiz zu verbessern.
Verfahrensachse | Altes Verfahren (Gesetz von 1974 in der geänderten Fassung) | Neues Verfahren (Gesetz 58.25 von 2026) |
Entscheidungsgremium (Familienangelegenheiten) | In kollegialer Weise dem Gericht erster Instanz vorgelegt. | Regiert von der Präsident des Gerichts erster Instanz in Form eines Schnellrezepts (mit einer Verzögerung von einer Woche). |
Rechtsmittel gegen ausländische Scheidungsurteile | Vorbehaltlich der den Parteien zur Verfügung stehenden ordentlichen Rechtsbehelfe. | Ohne jegliche Rechtsmittel die Auflösung von Ehen betrifft, außer durch die Staatsanwaltschaft im Falle eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung. |
Frist für Berufungsentscheidungen (ausgenommen Scheidungsfälle) | Da keine strikten Fristen gelten, verlängert sich die Dauer des Verfahrens mitunter. | Das Berufungsgericht ist verpflichtet, über die Berufung in einem strikte Frist von einem Monat (30 Tagen). |
Im Ausland abgeschlossene Urkunden und Verträge | Durchsetzbar nach Überprüfung durch das Gericht erster Instanz (früherer Artikel 432). | Bestätigung der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von Präsident des Gerichts (oder sein Beauftragter), über diese Handlungen zu entscheiden (Artikel 455). |
Der neue Kodex bestätigt in seinem Artikel 455dass im Ausland vor der Zuständigkeit der Amtsträger abgeschlossene Handlungen und Verträge ausgeführt werden können haben Marokko Nachdem der Präsident des zuständigen Gerichts erster Instanz die Vollstreckungsformel erteilt hat, verlangt das neue Gesetz den Nachweis der Rechtswirksamkeit des Gesetzes in dem Land, in dem es erlassen wurde, sowie die Zusicherung, dass es nicht gegen die öffentliche Ordnung Marokkos verstößt.
Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen, insbesondere jener in Bezug auf den PersonenstandIm Immobilien- und Handelsrecht erfordert dies höchste Präzision und fundierte juristische Unterstützung. Ein umfassendes Verständnis der neuen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 58.25 der Zivilprozessordnung trägt dazu bei, die Abweisung der Klage, Zeitverschwendung und unnötige Anwaltskosten zu vermeiden.
Das Büro des Maître Amal AnouideAls Anwältin der Safi Bar unterstützt sie im Ausland lebende Mitglieder der marokkanischen Gemeinde, marokkanische Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige. Sie bietet ihnen Rechtsberatung an. vervollständigt und gewährleistet ihre Vertretung vor Gericht. Marokkaner, um die Verfahren zur Vollstreckung von Scheidungs-, Heirats- und ausländischen Vertragsurteilen zu beschleunigen, und zwar transparent und professionell.
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Rechtsanwältin Amal Anouide ist seit über 13 Jahren Mitglied der Anwaltskammer Safi und eine anerkannte Spezialistin für marokkanisches Familienrecht (Moudawana). Die Kanzlei Anouide betreut nationale und internationale Mandanten, insbesondere im Ausland lebende Marokkaner, und bietet ihnen umfassende Expertise, um die Durchsetzung ihrer Rechte in Marokko zu gewährleisten.
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