Rechte von Ausländern in Marokko: Ihre wesentliche rechtliche und administrative Unterstützung mit der Rechtsanwältin A. Anouide

Setzen Sie Ihre Rechte in Marokko durch, in Bezug auf Aufenthalt, Arbeit sowie administrative und gerichtliche Rechtsbehelfe.

Unterstützung für Ausländer in Marokko (Aufenthalt, Arbeit, Familie, Rechtsstreitigkeiten)

Rechte von Ausländern in Marokko – Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitserlaubnisse und Rechtsschutz

Sind Sie ein ausländischer Staatsangehöriger und möchten Sie sich legal in Marokko aufhalten, studieren oder arbeiten?

Le Kabinett von Me A. AnouideRechtsanwalt bei der Anwaltskammer Safi, bietet Ihnen eine spezielle Expertise in Rechte von Ausländern in Marokko zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen, die Arbeitserlaubnisse, die Dokumentenverlängerungen, die Visa und die Rechtsschutz gegen alle Verwaltungsentscheidungen

Fernkommunikation per E-Mail, WhatsApp und Videokonferenz, ohne unnötige Reisen. 

Rechte von Ausländern in Marokko 2
Firmensitz

Bezirk Nr. 9, Sidi Ouassel
Safi - Marokko

Nationale Präsenz

Für wen ist dieser Service gedacht?

Dieser Service steht allen ausländischen Staatsangehörigen zur Verfügung, unabhängig von ihrer Nationalität oder der geplanten Dauer ihres Aufenthalts. 

Unsere Firma kommuniziert je nach Präferenz auf Französisch, Arabisch oder Englisch.

⚖️ Unsere Tätigkeitsbereiche

Fachgebiete: Die Rechte von Ausländern in Marokko meistern

Familienrechte von Ausländern

Internationale Familienverfahren

  • Familienzusammenführung
  • Mischehen
  • Kinderbetreuung
  • grenzüberschreitend
Arbeitsrecht für Ausländer

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei:

  •  Überwachung der Arbeitserlaubnisverfahren
  • Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern
Ausländerstrafrecht

Für Opfer oder Verfolgte:

  • Verteidigung von Ausländern, die verfolgt werden oder Opfer
  • Verwaltungs- und Gerichtsbeschwerden
  • Hilfeleistung bei Festnahme oder Abschiebung
Immobilienrecht für Ausländer

Wir begleiten unsere Mandanten bei:

  • Beratung zum Kauf und Verkauf
  • Streitbeilegung im Immobilienbereich
  • Immobilieninvestitionsberatung
Wirtschaftsrecht für Ausländer

Unsere Dienstleistungen für Unternehmen und Fachleute:

  • Unternehmensgründung für Nichtansässige
  • Internationale Handelsverträge
  • Forderungseinzug
Rechtsdienstleistungen für Ausländer

Ausländerrechte in Marokko: Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und rechtliche Folgeverfahren

  • Anträge und Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen (Besucher, Studenten, Arbeitnehmer)
  • Statusänderung
  • Familienzusammenführung
  • Unterstützung im Falle der Verweigerung oder des Entzugs des Eigentumstitels
  • Einspruch gegen die Entlassung
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Warum uns wählen?

Warum sollten Ausländer sich für unsere Firma in Marokko entscheiden?

Wir wissen, dass Sie die Wahl haben. Vielen Dank, dass Sie uns gewählt haben.

Kompetenz & Erfahrung

Fachkompetenz im Einwanderungsrecht und Beherrschung der Präfekturpraktiken

Reaktionsfähigkeit

Reaktionsfähigkeit, um eine zeitnahe Bearbeitung von Genehmigungen und Zulassungen zu gewährleisten

Zuhören & Vertraulichkeit

Unveränderte Regelungen zu Mithören und Vertraulichkeit in Fällen mit Beteiligung von Ausländern

Ergebnisse

Ergebnisse, die auf die Regularisierung und rechtliche Sicherheit von Aufenthalt und Arbeit abzielen

Konkrete Beispiele für Interventionen

  • Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Registrierungskarte (Besucher/Student/Arbeitnehmer) 
  • Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, den Entzug einer Aufenthaltserlaubnis oder eine Ausweisungsverfügung
  • Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen und Vertragsvisa für ausländische Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Abschiebungsverfügungen und Ausweisungsmaßnahmen
  • Adressbestätigung und Eigentumserneuerung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 
Vorbereitung

Was Sie vorbereiten müssen

Um Ihnen rechtliche Unterstützung zu gewähren, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

Reisepass, Formulare, Fotos und Adressnachweis
Strafregisterauszug, ärztliches Attest und Steuerstempel (je nach Präfektur)
Ein von der zuständigen Behörde genehmigter Arbeitsvertrag oder eine Einstellungszusage
Kontaktdaten und Kommunikationskanal (E-Mail, WhatsApp, Videokonferenz)

Vereinbaren Sie einen Termin für eine Situationsanalyse und einen individuellen Fahrplan.

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf:
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Vor Ablauf des Visums oder vor Ablauf von 90 Tagen für Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind.

Beim Ausländerdienst der Nationalen Sicherheitsbehörde (Polizeistation/Präfektur) des Wohnortes.

Reisepass, Formulare, Fotos, Adressnachweis, Steuerstempel, Strafregisterauszug und gegebenenfalls ärztliches Attest.

Nein, eine Genehmigung der Arbeitsbehörde ist zwingend über ein Visum auf Vertragsbasis erforderlich.

Bei unregelmäßiger Wartung oder Nichterneuerung werden gemäß Gesetz 02-03 Bußgelder und Strafen verhängt.

Zeitliche Vorgaben und Anforderungen variieren je nach Präfektur, daher ist ein lokal angepasstes Monitoring von großer Bedeutung.

Sie können mich über das Kontaktformular auf der Website, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sie erhalten eine schnelle Antwort.